Schönes typisches Sommerhaus in Strandnähe, 250 Meter vom Arenal-Strand entfernt, der für seinen feinen Sand und das kristallklare Wasser berühmt ist. Ein Gebiet mit zahlreichen Dienstleistungen, wie Restaurants, Lebensmittelgeschäften, Bars, Apotheken, Boutiquen, Autovermietungen, Fahrradverleihen und einer langen Liste weiterer Dienstleistungen in der Umgebung.
Das Haus ist eine 215 Quadratmeter große, freistehende Villa mit einer Außenterrasse, auf der wir den Grill aufstellen, um im Sommer Mahlzeiten im Freien zu genießen. Im Inneren finden wir ein Wohn-Esszimmer, eine voll ausgestattete Küche, drei Doppelschlafzimmer, eines mit einem Doppelbett und die anderen beiden mit jeweils zwei Einzelbetten, und vier komplette Badezimmer. Ein Fahrzeug darf innerhalb des Grundstücks geparkt werden.
Entfernungen:
- Flughafen Palma de Mallorca: 7,90 Kilometer
- Hafen von Palma de Mallorca: 17,10 Kilometer
- Apotheke: 2,10 Kilometer
- Supermarkt: 1,60 Kilometer
- Krankenhaus Son Llatzer: 11 Kilometer
- Palma Stadtzentrum: 15,20 Kilometer
- Bushaltestelle: 280 Meter
- Golf Maioris: 12,00 Kilometer
Seit dem 1. Januar 2016 erhebt die Regierung der Balearen eine Kurtaxe, die beim Check-in zu entrichten ist. Die Preise variieren je nach Aufenthaltsdauer und Saison (Neben- oder Hochsaison). Diese Steuer gilt für Reisende über 16 Jahre. Der Preis in der Hochsaison (von April bis einschließlich Oktober) beträgt: 2,20 € pro Tag und Erwachsenem (16+) für die ersten 8 Tage; Für den Rest beträgt die Gebühr 1,10 € pro Tag und Erwachsenem. Alle diese Beträge werden ab dem 1. November jeweils um die Hälfte reduziert. Diese Steuer gilt für Einwohner und Nicht-Einwohner der Europäischen Union.
Königliches Dekret 933/2021 vom 26. Oktober zur Festlegung der Dokumentations- und Informationsregistrierungspflichten für natürliche oder juristische Personen, die in der Beherbergung und Kraftfahrzeugvermietung tätig sind. 1. Die Eigentümer von Unterkünften und Fahrzeugvermietungen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, erfassen die Daten ihrer Nutzer, um sie zu registrieren und die erforderliche Kommunikation bereitzustellen, um den durch diesen königlichen Erlass umgesetzten gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. 2. Die Anmeldeformulare für die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen müssen von allen Personen über vierzehn Jahren, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, gemäß dem festgelegten System und Muster unterzeichnet werden. Bei Personen unter vierzehn Jahren erfolgt die Datenübermittlung durch die volljährige Begleitperson. 3. Gäste erhalten vom Gastgeber einen Link zur Registrierung aller Mitglieder, die in den Ferienwohnungen übernachten werden. Dieser Vorgang ist sehr einfach und schnell. Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Anforderung kann zu einer Vertragsverletzung führen, sodass Gästen der Zugang zum reservierten Objekt nicht mehr möglich ist.
Ref. ETV60/15022